Strafverkehrsrecht

- Strafverteidigung:

Für den Fall, dass Sie einen Verkehrsunfall verursachen oder mitverursachen in dem eine andere Person sich verletzt, wird gegen Sie als Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Schwere der Verletzungen ist es jedenfalls im unteren Bereich dieser Verletzungen durchaus möglich im frühen Stadium, also wenn die Akte noch bei der Staatsanwaltschaft ist und die Staatsanwaltschaft noch keine Anklage erhoben hat, eine Einstellung des Verfahrens gem § 153 StPO oder § 153a StPO zu erreichen. Liegt bereits ein Strafbefehl vor oder eine Anklageschrift, geht das nur noch im Rahmen einer Hauptverhandlung.

Das Gleiche gilt für den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht). Für den Fall, dass Sie diesbezüglich von der Polizei vernommen werden, wird es höchste Zeit, sich der anwaltlich beraten zu lassen. Warten Sie also nicht ab, bis die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte eine Entscheidung getroffen haben, sondern holen Sie sich sofort anwaltlichen Rat, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Ermittlung gegen Sie eingeleitet ist, was grundsätzlich der Fall ist, wenn Sie polizeilich vernommen werden.