Verwarn- und Bußgeldkatalog

Egal ob Geschwindigkeitsverletzung, Rotlichtverstoß oder Abstandsverletzung, im Straßenverkehr gibt es vielzählige Möglichkeiten, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. In dem dann einzuleitenden Ordnungswidrigkeitenverfahren sind wir Ihnen gerne behilflich.

Einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog haben wir zu den typischen Problemkreisen für Sie aus unseren Internetseiten aufbereitet.

 

Als Rechtsanwalt können wir Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, so dass wir uns zunächst intensiv mit dem Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfen auseinander setzen können. Dabei verfügen wir über fundierte Kenntnisse über die verschiedenen Messverfahren und können so beurteilen, ob beispielsweise bezüglich der Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung auch tatsächlich die notwendigen Messverfahren eingehalten worden sind. 

So kann eine ordnungsgemäße Messleistung nur dann erfolgen, wenn die Messung nach Herstellerangaben erfolgt und keine Störfaktoren vorhanden sind. Ist aber z.B. der Messwinkel fehlerhaft (also der Winkel, in dem das Messgerät zur Fahrbahn aufgestellt wird) oder spiegelt die Fahrbahn infolge starken Regens, kann das Messergebnis verfälscht werden. 

Auch bei einem Rotlichtverstoß kann es zu Fehlern bei der Messung oder der Auswertung des Messergebnisses kommen. Insbesondere bei der Frage, ob die Rotlichtphase bereits länger als eine Sekunde andauerte (dann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor) kann es auf Nuancen der Messung ankommen. Auch hier verfügen wir über eine jahrelange Erfahrung in der Auswertung der Messergebnisse.

In jedem Fall ist es lohnenswert, eine solche Messung nicht anstandslos hinzunehmen. Wenn Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns. Gerne können Sie mit Rechtsanwalt Frank Werner direkt Kontakt aufnehmen.