Aktuelles

zum 1. Mai ändert sich das System der Punkteeintragung ins Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Wie zu erwarten dürfte sich die Situation für die Autofahrer verschlechtern.  Welche Punkte Sie für welche Übertretung bekommen, wann die alten Punkte und die neuen verjähren und wie die alten Punkte umgerechnet werden sagen wir Ihnen gern. Wichtig, ist , dass zum jetzigen Zeitpunkt  bei drohender Punkteeintragung  keine Bußgeldbescheide rechtskräftig werden, ohne dass geprüft wird, welche Konsequenzen dies hat.  Letztlich ist der Führerschein schon bei 8 Punkten weg !  Bekam man bisher für eine Geschwindigkeitsüberschreitung  einen Punkt, so bekommt man ihn jetzt auch! 

Umgerechnet wird also beispielsweise so, dass alle Eintragungen bis zu 3 Punkten in einen Punkt umgewandelt werden. Die Verjährungen allerdings werden nicht verändert, sodass alles was jetzt noch rechtskräftig wird, nach altem Recht verjährt. Werden jetzt also noch Punkte eingetragen, gilt dafür das fatale Prinzip der Laufzeitverlängerung für alte Eintragungen. Vielleicht ist es  gerade in Ihrem Fall wichtig, wann die Punkte wie verjähren.

Bis zum 1.Mai 2014 kann man leicht Fehler machen, die vermeidbar sind.

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