Lasermessung RIEGL
Die bekanntesten Messgeräte der Lasermessverfahren sind die Geräte des Herstellers RIEGL. Derzeit gibt es das RIEGL LR90-235/P sowie das RIEGL FG21-P. Beide Messgeräte unterscheiden sich insbesondere in der Weite des Messbereichs. Während das LR90-235/P „nur“ eine Strecke von 500 Metern überwachen kann, sind mit dem FG21-P Messungen in einer Entfernung bis zu 1000 Metern möglich und zulässig.
Nach jedem Transport zu einem neuen Einsatzort hat der Messbeamte vor Inbetriebnahme des Gerätes 4 Tests in einer bestimmten Reihenfolge durchzuführen.
1. Selbsttest
Beim Selbsttest, welcher durch einen Geräteknopf ausgelöst wird, durchläuft das Gerät seine Programme und überprüft auch die Umgebungstemperatur, die zwischen -10 und +50 Grad liegen muss). Bei kälteren oder heisseren Temperaturen ist ein Einsatz nicht möglich.
2. Displaytest
Der Displaytest schliesst sich unmittelbar an den Selbsttest an und überprüft, ob alle Anzeigen und die dazugehörigen Leuchtdioden funktioneren. Dazu blinken sie alle auf.
3. Test der Visiereinrichtung (ALIGN-Test)
Beim Test der Visiereinrichung wird überprüft, ob das Gerät möglichweise „schielt“. Dazu wird ein reflektierender Gegenstand in einer Entfernung zwischen 30 und 1000 Metern anvisiert und sodann erst horizontal und dann vertikal eingemessen. Dieser Vorgang wird begleitet durch eine Tonfolge. Bei gut reflektierenden Gegenständen ist die Tonfolge schneller, bei schlecht reflektieren Gegenständen langsamer. Verhält sich das Gerät bei horizonzaler wie vertikaler Überprüfung des anzuvisierenden Gegenstandes identisch, so ost die Visiereinrichtung richtig justiert.
4. Nullmessung
Bei der Nullmessung muss das Ergebnis der Messung eines sich nicht bewegenden, reflektierenden Gegenstandes, gleich „0“ ergeben.
Nur dann, wenn all diese Tests erfolgreich abgeschlossen sind, darf der eigentliche Messvorgang mit dem Anvisieren von Fahrzeugen beginnen.
Das Anvisieren eines Ziels erfolgt mit Hilfe der Zielmarke im Zielfernrohr. Dieses ist mit einer 6fachen Vergrößerung ausgestattet. Das Zentrum der Zielmarkt wird auf den am zu messenden Fahrzeug auszuwählenden Visierpunkt gerichtet, also zum Beispiel das Kennzeichen. Dabei muss die gesamte Fläche von Front bis Heck des Fahrzeugs unverdeckt im Visier sein, anderenfalls ist die Messung nicht gültig. Vom Gerätehersteller untersagt ist das anvisieren von Fahrzeugseitenflächen, das Anvisieren von Heck oder Winschutzscheiben ist zu vermeiden.
Der Messvorgang selbst dauert zwischen 0,4 bis zu 1,0 Sekunden. Während des gesamten Messvorgangs ist die Zielmarke soweit wie möglich auf die gleiche Stelle des zu messenden Fahrzeuges zu richten, ausladende Schwenkbewegungen sind zu unterlassen.
Während eines Messvorgangs sendet das Gerät fortlaufend Infrarotlichtimpulse in kurzer Abfolge aus. Diese Lichtimpulse, der „Messstrahl“, treffen dann irgendwann auf einen reflektierenden Gegenstand, zB das Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs, und werden an das Gerät zurückgesendet. Das Gerät erkennt an der Dauer der ausgesendeten Lichtimpulse die Entfernung zwischen Lasergerät und dem gemessenen Objekt und anhand der zeitlichen Veränderung der Impulse bei einem sich bewegenden Objekt dessen Geschwindigkeit.
Ähnlich wie der Lichtkegel einer Taschenlampe wird auch der Lichtstrahl des Lasermessgerätes mit zunehmender Entfernung aufgeweitet. Genau darin liegt ein Schwachpunkt der Lasermessung, denn je größer die Entfernung ist, in der das Fahrzeug gemessen wird, desto größer ist auch der „Lichtkegel“ der Laserstrahlen. Beim LR90-235/P ist die Strahlaufweitung wesentliche höher als bei seinem Nachfolger, dem FG21-P. Während sie beim LR90-235/P noch zwischen 5 und 7 mrad gelegen hat (Aufweitung von 50 bis 70 cm pro 100 Meter Wegstrecke), liegt sie beim FG21-P nur noch bei 3 bis 5 mrad (30 bis 50 cm Aufweitung pro 100 Meter).
Das bedeutet, dass zum Beispiel beim FG21-P bei einer Messung in einer Entfernung 800 Metern der Messstrahl einen Durchmesser von 2,4 Meter bis 4 Meter hat. Befinden sich in diesem Messbereich noch andere Fahrzeuge, so darf nach den Vorgaben des Herstellers nicht gemessen werden, denn der Messwert ist nicht sicher einem der Fahrzeuge zuzuordnen. Theoretisch nämlich kann der Messwert auch durch ein dahinterfahrendes Fahrzeug gebildet worden sein, wenn dieses zum Beispiel über bessere Reflektionseigenschaften verfügt als das vorausfahrende Fahrzeug, dessen Kennzeichen vielleicht verschmutzt ist. Ähnlich Zuordnungsprobleme tauchen bei Überholvorgängen oder im Kurvenverlauf auf.
Insgesamt unbefriedigend ist, dass die Messung bei den Messungen mit den RIEGL-Geräten nicht in einem Tatfoto festgehalten werden. Das verhindert praktische die spätere Überprüfung des Messvorganges. Es gibt zwar Lasermessgeräte mit Fotoeinheit, diese werden aber nur sehr vereinzelt eingesetzt, vermutlich aus Kostengründen.
Eine im Gegensatz zu den Geräten von RIEGL sehr hohe Transparenz bietet das LEIVTEC XV2, ein Lasermessgerät mit Videodokumentation, welches sogar über eine Zulassung für den Betrieb mit einem Nachtsichtgerät verfügt. Diese Messungen sind (noch) relativ selten, bieten aber den enormen Vorteil, dass jeder Vorwurf messtechnisch auch im Nachhinein ohne weiteres überprüfbar ist. Allerdings ist der Messbereich lange nicht so groß wie bei den RIEGL-Geräten, vielmehr werden ankommende Fahrzeuge erst ab einer Entfernung von ca. 80 Metern registriert , die eigentlich Messung findet dann ca 50 bis 40 Meter vor dem Gerätestandort statt.