Radarmessung mit Multanova / Traffipax

Radarmessungen arbeiten nach dem sogenannten Doppler-Prinzip. Dabei wird von einer Radarantenne kontinuierlich eine hochfrequente Strahlung ausgesandt und nach Reflexion von dieser wieder aufgefangen. Der Doppler-Effekt beschreibt die physikalische Besonderheit, dass sich Radarwellen bei Reflektion an einem bewegten Objekt ändern, während die von der Fahrbahn zum Gerät reflektierte Strahlung ohne Frequenzänderung bleibt. Nähert sich ein bewegtes Objekt der Radarsonde tritt eine Frequenzerhöhung ein, entfernt sich das Objekt verringert sich die Frequenz.

Entscheidend für die ordnungsgemäße Messung ist die Inbetriebnahme des Geräts und insbesondere die Einhaltung des zulässigen Messwinkels. Bei Messungen mit dem Multanova 6 F muss der Messwinkel 22 Grad betragen, bei Messungen mit dem Traffipax 20 Grad. Der Messwinkel ist im Gerät voreingestellt und wird immer dann eingehalten, wenn das Messgerät absolut parallel zur Fahrbahn ausgerichtet wird.  Winkelfehler können mithin bei nicht parallel aufgestellten Geräten genauso gut auftauchen wie bei Messungen in Kurven, aus diesem Grund schreibt die Bedienungsanleitung des Herstellers nicht nur penibel genau den Aufstellvorgang vor, sondern auch das Mindestmass an gerader Strecke in Abhängigkeit der Fahrbahnbreite.

Die Messung ist nämlich nur dann als ordnungsgemäß zu betrachten, wenn das Fahrzeug unter dem vorgeschriebenen Messwinkel in den Radarstrahl einfährt. Wird der Messwinkel verändert, entweder durch unsachgemäßen Aufbau oder durch einen Fahrspurwechsel des gemessenen Fahrzeuges, zeigt das Gerät eine Geschwindigkeit an, die tatsächlich nicht gefahren wurde. Je nachdem, ob der Winkel vergrößert oder verkleinert wurde, war die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit entweder niedriger oder sogar höher als die angezeigt. Nicht jeder Winkelfehler wirkt sich also zu Gunsten des Betroffenen aus. Versierte Sachverständige können anhand der Lichtbilder überprüfen, ob der vom Hersteller vorgegebene Winkel eingehalten wurde oder ob weitere Toleranzabzüge vorzunehmen sind. Mit dem blossen Auge sind minimale Winkelfehler, die aber trotzdem schon zu einer Geschwindigkeitsänderung von 1 bis 2 km/h führen können, nicht erkennbar. Gerade also in Bereichen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen die Verhängung eines Fahrverbotes von nur 1 km/h abhängt, ist die Überprüfung der Geräteeinstellung, eines möglichen Fahrspurwechsel oder andere Fehlerquellen (Reflektion, Knickstrahlreflektion o.ä.) durchaus sinnvoll. Beileibe nicht  Geschwindigkeitsvorwurf ist zutreffend.