Sorgerecht / Umgangsrecht

sind wichtige aber auch sensible Rechte, die mehr noch als bei den Fragen ums Geld eine emotionale Sache sind,  die das Kindeswohl immer im Auge behalten muss. Trotzdem gilt auch hier, dass Ihr Recht und die Durchsetzung an erster Stelle kommt, Sie also einen starken Partner brauchen, der auf Ihrer Seite und mit Ihnen zusammen kämpft.

Dabei ist das gemeinsame Sorgerecht auch nach Scheidung der Regelfall, von dem nur in ganz besonderen Fällen abgewichen wird. Etwas anderes ist es mit der Frage, wo das Kind/die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und wie das Umgangsrecht ausgeübt wird.

Da eine Elternabsprache oft an den einseitigen oder gegenseitigen Vorbehalten scheitert, ist folgendes Vorgehen sinnvoll:

1. Sie wenden sich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, da Sie vermutlich wegen anderer gleichzeitiger Familiensachen mit ihm zusammenarbeiten.

2. Dieser wird nach Kontaktaufnahme mit der Gegenseite prüfen, ob eine Mediation sinnvoll ist und Sie dahingehend beraten.(siehe unter „Paarberatung und Mediation“)

3. Führt dies –wider Erwarten- nicht zu einer Lösung, wird das Jugendamt eingeschaltet und danach das Familiengericht, bei dem der Anwalt dann entsprechende Anträge stellt .In solchen Fällen geht zumindest bei mir immer ein längeres Gespräch mit dem Mandanten voraus, hier sind viele einzelne Faktoren zu beachten, bevor es bei Gericht weiter geht. Eine vorgerichtliche Einigung ist deshalb besser, weil ein gerichtlicher Beschluss zwar wirksam ist, gegen den Willen des betreuenden Elternteil  oder des, in vielen Fällen instrumentalisierten Kindes nicht wirklich vollstreckbar ist.

Bei der Frage: Wie lange und wie oft kann / darf ich mein Kind sehen, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Das Gesetz sagt nichts über Das „wie oft“, “über Nacht“, Ferienumgang; usw.

  • Wie ist es bei großer räumlicher Entfernung, wie ist es wenn ich beruflich an den Wochenenden keine Zeit habe?
  • Was tue ich, wenn das Umgangsrecht nicht ausgeübt wird?
  • Wird der Unterhalt gekürzt, wenn ich das Kind in den Urlaub mitnehme?
  • Was ist zu tun, wenn der Umgang trotz Vereinbarung nicht klappt.

Zum Sorgerecht sind typische Fragen:

  • Was tue ich, wenn der andere Elternteil seine Zustimmung verweigert, ich für das Kind keine Anmeldung bekomme, oder keinen Reisepass?
  • Wozu brauche ich überhaupt die Zustimmung des anderen?
  • Was tue ich wenn die gemeinsame Sorge überhaupt nicht klappt?

Geht es um das Kindeswohl, gilt: Flagge zeigen, Ansprüche anmelden präsent bleiben, auch wenn eigentlich Frustration angesagt ist, dann aber das Gespräche suchen und Kompromisse gestalten, Kindeswohl im Auge behalten und die Paarschwierigkeiten ausklammern.

Im Rahmen meiner intensiven Fortbildung des Kommunikationstrainings und Paar- und Streitschulung steht die Beachtung einer Streitkultur und würdevollen Auseinandersetzung im Vordergrund. Treten wir so bei  Gericht auf,  ist dies immer ein Meilenstein zum Erfolg 

Eine frühzeitige Beratung über Ihre Rechte, aber auch eine kompetente Begleitung unter dem Gesichtspunkt der würdevollen Auseinandersetzung, ist deshalb besonders wichtig. Sie können mich jederzeit auf dieses Thema und Ihre Probleme damit ansprechen, auch im Internet, Ihre Fragen werden beantwortet.

 

Rechtsanwalt H.A. Steinhüser