Rechtsanwalt H.A. Steinhüser

Seit Mitte 1977 bin ich als Rechtsanwalt in Bielefeld tätig, nachdem ich mein Studium mit 1. Staatsexamen an der Wilhelms-Universität in Münster und meinen Referendardienst mit 2. Staatsexamen in Bielefeld absolviert habe.
 

Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit war von Beginn an das Verkehrsrecht, da mein damaliger Ausbilder und späterer Partner mir darin ein besonderer Lehrmeister war. 

Unter diesen Begriff fasse ich nicht nur die Schadenregulierung, sondern auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen, bis hin zur Verteidigung wegen fahrlässiger Tötung oder Nebenklagevertretung der Geschädigten.
 

Fundierte Kenntnisse des Sachverständigenwesens, die Möglichkeit, mit Sachverständigen auf einer Ebene zu diskutieren, und sie für Strafverteidigungen einzusetzen ist sicherlich eine ganz besonders wichtige Voraussetzung.
 

Hinzu kommt Gewährleistungsrecht, vor allen Dingen auch beim Fahrzeug- und Motorradkauf, wobei das Wissen von technischen Zusammenhängen auch insoweit mir und den Mandanten zugute kommt.

Mit Beginn meiner Rechtsanwaltstätigkeit fiel zusammen die Familienrechtsreform, die sehr umfassend war und im Familienrecht das Verschuldensprinzip abschaffte und Familiengerichte begründete.
 

Von Beginn an habe ich mich sehr für das Familienrecht interessiert. so dass dies heute ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist. Dazu gehören natürlich auch die Mediation sowie die Paarberatung
 

Nach Wegfall der Zulassungsbeschränkung bin ich im Übrigen in ganz Deutschland, so auch in den neuen Bundesländern, unterwegs und für meine Mandanten tätig.
 

Da ich unsere Kanzlei immer als Allgemeinpraxis verstanden habe, die den Mandanten umfassend nicht nur auf den Spezialgebieten betreuen kann, stehen meine Kollegen und ich wie bisher den Ratsuchenden in jeder Rechtsfrage zur Verfügung.
 
 Wenn Sie mit mir persönlich in Kontakt treten möchten, können Sie mir hier  eine   e-mail schreiben.