Rechtsanwalt Frank Werner [Fachanwalt für Verkehrsrecht]

Nach Studium und Referendarzeit in Bielefeld legte ich 1988 das zweite Staatsexamen ab. Anfang 1992 trat ich in die im Jahr 1968 von meinem Vater Frankmut Werner begründete Kanzlei Werner & Partner ein, aus der zum 01. August 2004 die heutige Sozietät hervor­ging.

In unserer traditionell stark verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzlei vertrete ich schwerpunktmäßig alle Angelegenheiten, die Auto, Straßenverkehr oder Führerschein betreffen.

Dazu zählt insbesondere die Durchsetzung Ihrer Rechte nach einem Verkehrsunfall, die Lösung zivilrecht- und auch strafrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit einem Autokauf bzw. –verkauf und die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren, in der ich bundesweit tätig bin.

Nach dem erfolreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrganges und dem erforderlichen Nachweis des Umfangs meiner praktischen Tätigkeit wurde mir durch Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm gestattet, neben der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" auch die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.